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Marketing7 Min Lesezeit

Datenschutz im Marketing: was ein Betrieb beachten sollte

Cookie-Hinweis, Newsletter, Kontaktformular, Bewerbungen: Wo Betriebe im Alltag mit dem Datenschutz in Berührung kommen — und welche Punkte sich leicht abräumen lassen.

Datenschutz ist für die meisten Betriebe kein Thema, mit dem man sich gern beschäftigt. Im Marketing lässt es sich aber nicht umgehen — und das Unangenehme daran ist selten die Regel selbst, sondern die Unsicherheit, ob man gerade etwas falsch macht.

Dieser Artikel geht die Stellen durch, an denen ein Betrieb im Alltag damit in Berührung kommt. Er ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung — bei Zweifeln fragen Sie jemanden, der dafür haftet.

Cookie-Hinweis und Statistik

Alles, was nicht für den Betrieb der Seite nötig ist, braucht eine Zustimmung, bevor es lädt. Das betrifft Statistikdienste, Werbepixel, eingebettete Karten und Videos.

Zwei Punkte, an denen es meistens hakt: Zustimmen und Ablehnen müssen gleich leicht sein — eine große bunte Schaltfläche neben einem grauen Textlink ist angreifbar. Und der Hinweis muss wirklich blockieren: Wenn die Statistik ohnehin schon geladen hat, während der Kasten noch angezeigt wird, ist er wirkungslos.

Der einfachste Weg: so wenig einbinden wie möglich. Eine Seite ohne fremde Dienste braucht kaum einen Hinweis — und sie lädt schneller.

Kontaktformular

Fragen Sie nur ab, was Sie für die Antwort brauchen. Ein Pflichtfeld „Geburtsdatum“ bei einer Anfrage zum Badumbau ist schwer zu begründen.

Unter dem Formular gehört ein Hinweis, wofür die Daten verwendet werden. Und: Wer über das Kontaktformular anfragt, hat keinen Newsletter bestellt. Diese Übernahme ist einer der häufigsten Fehler.

Newsletter

Anmeldung mit Bestätigung per E-Mail, Abmeldung in jedem Versand, und ein Nachweis darüber, wann sich jemand eingetragen hat. Bestandskunden anzuschreiben ist unter engen Voraussetzungen möglich — der sichere Weg ist die ausdrückliche Zustimmung.

Bewerbungen

Der Bereich, der am häufigsten übersehen wird. Bewerbungsunterlagen sind besonders sensibel: Sie gehören nicht in ein Postfach, auf das ein halbes Büro Zugriff hat, und sie sind nach Abschluss des Verfahrens zu löschen, sofern der Bewerber einer längeren Aufbewahrung nicht zugestimmt hat.

Fotos

Bilder von Baustellen mit erkennbaren Personen brauchen eine Grundlage. Bei Mitarbeitern ist das die Zustimmung, und sie sollte schriftlich vorliegen. Bei Kundenobjekten gilt: Das Haus gehört dem Kunden, das Bild seiner Wohnung auch — fragen Sie vorher, es kostet einen Satz.

Dienstleister

Wer für Sie Daten verarbeitet — Hoster, Newsletter-Dienst, Terminbuchung, Telefonanlage —, braucht einen Vertrag darüber. Achten Sie auf den Ort der Verarbeitung: Ein europäischer Standort erspart die schwierigen Fragen. Wir betreiben unsere Server in Deutschland, genau aus diesem Grund.

Die Punkte, die sich schnell abräumen lassen

  • Impressum und Datenschutzerklärung auf den aktuellen Stand bringen — nicht kopieren, sondern auf Ihre tatsächlich eingesetzten Dienste zuschneiden.
  • Fremde Dienste prüfen und entfernen, was niemand nutzt.
  • Schriftarten mitliefern statt von fremden Servern nachladen.
  • Verschlüsselte Verbindung überall, ohne Ausnahme.
  • Bewerbungen in ein getrenntes Postfach mit begrenztem Zugriff.
  • Aufbewahrungsfristen einmal festlegen, statt alles ewig zu behalten.

Was passiert, wenn man es lässt

Der wahrscheinlichste Fall ist kein Bußgeld, sondern eine Abmahnung oder eine Beschwerde — und beides kostet Zeit und Geld für etwas, das mit dem eigentlichen Geschäft nichts zu tun hat. Der zweite Fall ist unangenehmer: Ein Kunde fragt nach, welche Daten Sie über ihn haben, und Sie können es nicht beantworten.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Das hängt an Größe und Art der Verarbeitung. Für viele kleine Betriebe ist keiner vorgeschrieben — die Pflichten selbst gelten trotzdem.

Dürfen wir Bewertungen sammeln?

Ja, wenn Sie den Kunden fragen und nichts erfinden. Was nicht geht: Bewertungen kaufen oder im Namen anderer schreiben.

Ist ein Kontaktformular sicherer als E-Mail?

Bei verschlüsselter Übertragung ja, und es macht die Zweckbindung leichter. Beides sollte zusammen angeboten werden, damit jeder den Weg nimmt, der ihm liegt.

Was ist mit Nachrichtendiensten auf dem Diensthandy?

Prüfen Sie, worauf die App zugreift und wo Kundendaten landen. Wenn Sie darüber Aufträge abwickeln, gehört das geregelt — sonst liegt Ihre Kundenkommunikation an einem Ort, den niemand überblickt.

Der nächste Schritt

Öffnen Sie Ihre Website und zählen Sie, welche fremden Dienste eingebunden sind. Alles, was niemand vermisst, kann weg — das ist Datenschutz und Ladezeit in einem Schritt.

09195 9392909 oder info@xaicore.de.

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